6 des Gutachtens des IRM Basel vom 7. Oktober 2010). Die sonstigen Aussagen des Angeschuldigten erscheinen ebenfalls unglaubhaft; auf deren Würdigung wird im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte näher eingegangen. An dieser Stelle ist diesbezüglich einzig festzuhalten, dass der Angeschuldigte im Zusammenhang mit dem positiv ausgefallenen Mahsantest in äusserst angriffiger Weise reagierte. Seine allererste Reaktion auf den Vorhalt, der Mahsantest sei bei ihm positiv auf Kokain ausgefallen, war: „Ja, dafür habe ich eine Erklärung. Das ist Betrug. Das stimmt nicht. Sie haben das gefälscht. Die Polizei hat das gefälscht. Es kann