nur ein Hinweis und keinen Beweis darstelle und dementsprechend ein zweiter immunochemischer Test nie als Bestätigungsuntersuchung eines Ersten angesehen werden dürfe (vgl. Antwort auf Frage 5). Unter Berücksichtigung der zeitlichen Verhältnisse stellen dementsprechend beide Testresultate Indizien für einen Kokainkonsum des Angeschuldigten dar. Nachfolgend ist daher zu überprüfen, ob sich der Verdacht des Kokainkonsums durch weitere Hinweise, resp. Indizien erhärten lässt oder nicht.