Im beurteilten Fall lagen zwei unterschiedliche immunochemische Testresultate vor, mit je einem Resultat über der Nachweisgrenze von Kokain und einem darunter. Da diese beiden Resultate nach Ansicht der Sachverständigen eine normale Ausscheidung reflektierten, war unter Berücksichtigung der weiteren Umstände auch ohne positives Testresultat durch eine andere Testmethode von einem Kokainkonsum des Angeschuldigten auszugehen. Redaktionelle Vorbemerkungen: Zwei Polizisten, welche sich auf Patrouille im Bereich der Kleinen Schanze in Bern befanden, sahen um ca. 15.50 Uhr wie sich A. auf den Biderhügel begab und diesen