Regeste: Ein immunochemischer Drogenschnelltest wie z.B. der Drogenschnelltest „Mahsan“ stellt für sich alleine keinen Beweis, sondern nur einen Hinweis auf Drogenkonsum dar. Immunochemische Testresultate müssen grundsätzlich mit einer weiteren Methode bestätigt werden, wenn das Ergebnis Beweischarakter erhalten soll. Im beurteilten Fall lagen zwei unterschiedliche immunochemische Testresultate vor, mit je einem Resultat über der Nachweisgrenze von Kokain und einem darunter.