SK-Nr. 2009 443 Urteil der 1. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern, unter Mitwirkung von Obergerichtssuppleant Kiener (Präsidentin i.V.), Obergerichtssuppleant Chételat und Oberrichter Zihlmann sowie Kammerschreiberin Stebler vom 1. Juli 2010 in der Strafsache gegen A. Angeschuldigter/Appellant wegen BetmG-Widerhandlung, Geldwäscherei etc. Regeste: Wahrheitswidrige Angaben über den Fahrzeuglenker in einem Unfallprotokoll stellen keine Falschbeurkundung dar, da keine allgemeingültigen objektiven Garantien die Wahrheit dieser Erklärung gewährleisten.