Durch diese in betrügerischer Art und Weise vom Angeschuldigten erhältlich gemachte Reinvestition, welche sich auf dem Konto der Y. Bank (als Nachfolgedepot der Z. Bank) befindet bzw. mit Hilfe welcher der Angeschuldigte Wertschriften deliktisch finanzieren konnte, reduzierte sich im Endeffekt die Schuld des Angeschuldigten gegenüber der Y. Bank. Gleich verhält es sich mit den übrigen, von den vorliegend Geschädigten, nachweisbar auf das Konto der X. Bank und der Y. Bank (bzw. der Z. Bank) einbezahlten Beträgen. Damit ist für die folgenden Beträge der Nachweis erbracht, dass sie deliktischer Herkunft sind (unechte Surrogate) und sich auf einem Konto der X. Bank oder der Y. Bank befinden: