Zudem ist es immer „das erste Mal“, wenn ein Gericht auf neue Kenntnisse abstellt, bevor das Bundesgericht darüber befindet. Ansonsten würden neue Erkenntnisse nie bis zum Bundesgericht gelangen und letztlich gar nie Anwendung finden. Die Frage der Rückwirkung stellt sich somit gar nicht. Schliesslich ist festzuhalten, dass sich die Frage der lex mitior ebenfalls nicht stellt, da es nicht um die Frage der rechtlichen Beurteilung eines Sachverhalts nach neuem oder alten Recht geht, sondern um die Festlegung eines rechtsverbindlichen Sachverhalts.