2 1.1. Mengenmässige Qualifikation In diesem Punkt kann integral auf die treffenden Ausführungen der Vorinstanz im Verfahren SK 2011/305 verwiesen werden (Akten SK 2011/305, Motiv A./E., p. 2990/2991). Ergänzend ist auszuführen, dass sich die Strafkammern in der Vergangenheit mehrmals mit der Frage nach dem Grenzwert für die Bejahung des mengenmässig qualifizierten Falles beschäftigt haben.