Redaktionelle Vorbemerkungen Angefochten und oberinstanzlich zu überprüfen waren drei Haupturteile verbunden mit zwei angefochtenen Widerrufsurteilen. Es galt dabei insgesamt drei Sachverhaltskomplexe im Bereich des Thaipillenhandels zu beurteilen. Die Kammer vereinigte die Verfahren und beschloss, das Verfahren einheitlich nach den Bestimmungen der (neuen) StPO durchzuführen. Den Beschuldigten wurde vorgeworfen, mengenmässig qualifiziert, gewerbsmässig und teilweise bandenmässig mit Thaipillen gehandelt zu haben.