2 licher Unfallgefahr nach sich zieht und daher objektiv schwer wiegt (Urteil des Bundesgerichts 6B_343/2008 vom 15. Juli 2008). Wer in dieser Situation wie der Angeschuldigte eine solche fundamentale Vorschrift verletzt, schafft eine Gefahr für die Sicherheit anderer. Diese Gefährdung verwirklichte sich denn auch tatsächlich, wenn auch glücklicherweise mit glimpflichen Folgen.