Redaktionelle Vorbemerkungen: Die Vorinstanz sprach den Angeschuldigten schuldig der groben Verkehrsregelverletzung, begangen durch Rechtsüberholen auf der Autobahn, und verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 7 Tagessätzen à Fr. 110.00 sowie einer Verbindungsbusse von Fr. 330.00. Dagegen erklärte der Angeschuldigte die Appellation. Die Kammer bestätigte das erstinstanzliche Urteil. Auszug aus den Erwägungen: (...) IV. RECHTLICHE WÜRDIGUNG (...) 2. Einfache oder schwere Verkehrsregelverletzung? Zum objektiven Tatbestand hielt die Vorinstanz Folgendes fest (Motiv S. 5 f. = pag. 84 f.):