Es hätte sicherlich noch mehr unternommen werden können zur Abklärung der Aufent- halts- und Wohnsituation (z.B. Wohnungsbesuche) und es bestanden in der Tat einige Ungereimtheiten. So sind z.B. auf einem Dokument des Sozialdiensts vier statt sechs Kinder vermerkt (Unterstützungsvertrag mit Unterschrift vom 20. März 2001, pag. 7). Ausserdem war dem Sozialdienst bekannt, dass die Familie A. offenbar zwei- bis dreimal pro Jahr nach Ägypten fliege (vgl. Aktenvermerk vom 6. August 1997 von Frau E.; edierte Unterlagen graue Akte 314.53.234, dunkelgrüne Mappe) und der jüngste Sohn in Ägypten geboren sei (vgl. Geburtsmitteilung G., geb. [...]).