7 Die Kinder waren zudem in der Schweiz dauernd krankenversichert und es wurden für sie Krankenkassenbeiträge gezahlt. Die Eidgenössische Alters-, Hinterlassenen und Invalidenversicherung richtete zudem ab 1. November 1997 ebenfalls Kinderrenten für die Stiefkinder aus (ausbezahlt durch die Ausgleichskasse HOTELA). Vom 16. bis 23. September 1999 war C. ausserdem im Inselspital hospitalisiert; für die Kosten kam ebenfalls der Sozialdienst auf (pag.