Dem Sozialamt ist es nicht zumutbar, sämtliche expliziten Angaben der Antragsteller zu den finanziellen und persönlichen Verhältnissen immer wieder zu überprüfen. Aufgrund der vielen Probleme, welche die Familie A. hatte, ging der Sozialdienst ausserdem entsprechend behutsam mit ihr um (vgl. pag. 69, Z. 4). In casu unterhielt der Sozialdienst (in mehr oder weniger regelmässigen Abständen) steten Kontakt zum Angeschuldigten und lud ihn mit seiner Familie zu Gesprächen ein. Zudem wurden gewisse Kontrollen vorgenommen. So wurde beispielsweise die Geburtsurkunden der Stiefkinder bei A. eingefordert (edierte Unterlagen; graue Akte 314.53.234B, blaue Mappe EL).