• Weiter teilte der Angeschuldigte in einem Schreiben vom 16. Februar 2001 an den Sozialdienst mit, dass die 3-Zimmer Wohnung für sechs Kinder und zwei Erwachsene zu knapp sei und er den Sozialdienst daher um Hilfe bitte, eine grössere Wohnung zu finden. Der Angeschuldigte erwähnte in diesem Schreiben nicht, dass die Wohnung für die längeren Ferienaufenthalte der beiden Stiefkinder zu eng sei bzw., dass er eine grössere Wohnung wünsche, damit die Stiefkinder ihn besuchen könnten. Vielmehr hat er dies so formuliert, als ob die sechs Kinder immer anwesend wären (pag. 9). Im beigelegten Entwurf des Unterstützungsvertrages mit „Auswertung geplant bis: