So reklamierte er auch ausdrücklich, wenn nur von vier Kindern ausgegangen wurde und gab stattdessen sechs Kinder an (vgl. von ihm korrigierter Entwurf des Unterstützungsvertrages mit „Auswertung geplant bis: 30.06.2001“). Er hat durch (mündliche und schriftliche) ausweichende, unvollständige und falsche Aussagen sowie durch konkludentes Verhalten gegenüber dem Sozialdienst das falsche Gesamtbild eines achtköpfigen Familienhaushalts vermittelt bzw. dieses jedenfalls zumindest bekräftigt und so zum Ausdruck gebracht, dass sich die Voraussetzungen für die bis Herbst 1998 gerechtfertigte Auszahlung nicht verändert hätten.