Der Angeschuldigte verschwieg gegenüber dem Sozialdienst die Abreise seiner beiden Stiefkinder im Herbst 1998 zurück nach Ägypten und gab vielmehr bei jeder Gelegenheit (ausdrücklich sowie konkludent) vor, dass diese immer noch in der Schweiz leben würden. So reklamierte er auch ausdrücklich, wenn nur von vier Kindern ausgegangen wurde und gab stattdessen sechs Kinder an (vgl. von ihm korrigierter Entwurf des Unterstützungsvertrages mit „Auswertung geplant bis: 30.06.2001“).