Redaktionelle Vorbemerkungen: Die Vorinstanz sprach den Angeschuldigten schuldig des Betrugs und verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 80 Tagessätzen à Fr. 30.00 sowie einer Verbindungsbusse von Fr. 600.00. Dagegen erklärte der Angeschuldigte die Appellation. Die Kammer bestätigte das erstinstanzliche Urteil. Auszug aus den Erwägungen: (...) III. RECHTLICHE WÜRDIGUNG (...) 2. Betrug