Redaktionelle Vorbemerkungen: Der Angeschuldigte A. wurde oberinstanzlich schuldig erklärt der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, mengenmässig qualifiziert, gemeinsam begangen mit S. durch Aufbewahren von ca. 1'800 Stück Thaipillen und deswegen verurteilt zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 13 Monaten sowie einer Ersatzforderung von Fr. 2'000.00. Auszug aus den Erwägungen: (...) IV. Rechtliches (...)