Mit Aufnahmeformular vom 9.6.2004 (p. 4 ff.) beantragte der Angeschuldigte Sozialhilfe bei den Sozialen Diensten der Stadt Burgdorf und erklärte darin, vollständige Angaben gemacht und die gestellten Fragen wahrheitsgetreu beantwortet zu haben. Zudem nahm er zur Kenntnis, dass er allfällige Änderungen seiner persönlichen Verhältnisse ohne Verzug den Sozialen Diensten der Stadt Burgdorf mitzuteilen hatte (p. 7). Per Juli 2008 wurde der Angeschuldigte bei der Firma E. AG in Burgdorf angestellt (p. 165). Gemäss eigenen Aussagen war ihm bewusst, dass er diese Arbeitsstelle hätte melden müssen.