schuldigte bei seiner Anhaltung angab, er wisse, dass sein Ausweis seit sieben Tagen abgelaufen sei und er die Schweiz verlassen müsse. Wie aus den von der Verteidigung eingereichten Unterlagen hervorgeht, hat der Angeschuldigte offenbar bereits vor dem am 20. Januar 2007 erfolgten Ablauf der Gültigkeitsdauer des Ausweises bei den Behörden um abermalige Verlängerung des Ausweises nachgesucht, wobei diese in der Folge dann auch bis zum 20. April 2007 erfolgte (pag. 208 f.).