Nach diesem Entscheid hielt sich der Angeschuldigte weiterhin im Durchgangszentrum Rugen in Matten bei Interlaken auf und wurde auch weiterhin vom Sozialdienst unterstützt, da es nicht gelang, Reisedokumente für ihn zu beschaffen. In dieser Zeit, das heisst nach dem rechtskräftigen Wegweisungsentscheid, verlängerte das Bundesamt für Migration dem Angeschuldigten regelmässig den N-Ausweis, in der Regel für jeweils drei Monate, wobei der entsprechende Ausweis dabei jeweils die Bemerkung „Hängiger Vollzug der Wegweisung" enthielt (pag. 201 ff.). Nach Ablauf der Verlängerung bis zum 20. Januar 2007 wurde der Ausweis letztmals bis zum 20. April 2007 verlängert (pag. 208 f.).