SK-Nr. 2009/212 Urteil der 1. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern, unter Mitwirkung von Oberrichter Zihlmann (Präsident i.V.), Oberrichter Stucki und Oberrichterin Schnell sowie Kammerschreiberin Kurt vom 10. September 2009 in der Strafsache gegen tA., nun dessen Erbengemeinschaft vertreten durch Fürsprecher X. Angeschuldigter/Appellant wegen Kostenverlegung B. vertreten durch Fürsprecherin Y. C. Vertreten durch Fürsprecher Z. Privatklägerinnen/Appellatinnen Regeste