Er musste sich auf allfällige Fussgänger auf dem Trottoir konzentrieren bzw. auf solche, die sich in unmittelbarer Nähe oder auf dem Fussgängerstreifen aufhielten, um rechtzeitig bremsen zu können. Es war in dieser Situation nicht zulässig, das Augenmerk auf das Fahrrad im Kofferraum zu richten und dies zu Lasten von allfälligen Fussgängern, da die