B. gab objektiv gegen aussen zu erkennen, dass er den Fussgängerstreifen überqueren wollte, indem er an den Fussgängerstreifen herantrat, nach links und rechts schaute, eventuell sogar ein Zeichen gab und schliesslich den Streifen betrat. Der Angeschuldigte nahm die Anzeichen nicht wahr, weil er im entscheidenden Moment nach hinten zum Fahrrad blickte, und fuhr stattdessen ungebremst mit rund 40 km/h auf den Fussgängerstreifen zu.