Wo besondere Normen ein bestimmtes Verhalten gebieten, bestimmt sich das Mass der dabei zu beachtenden Sorgfalt in erster Linie nach diesen Vorschriften, so beispielsweise im Strassenverkehr nach den Bestimmungen des Strassenverkehrsrechts, ferner allgemein nach der Unfallverhütung sowie Sicherheit dienenden Vorschriften und Richtlinien, nach allgemein anerkannten und keine Rechtsnormen darstellenden Verhaltensregeln selbst eines privaten oder halböffentlichen Verbandes und schliesslich, zumal naturgemäss nicht alle denkbaren tatsächlichen Begebenheiten mit Vorschriften erfasst werden können, nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen