c. B. kam aus der J.strasse und trat an den Fussgängerstreifen, welcher sich unmittelbar vor der Ausfahrt J.strasse befindet, heran, hielt an, beobachtete die Verkehrslage und überquerte die I.strasse in normalem Tempo. d. Als A. wieder nach vorne schaute, sah er einen Fussgänger (den Privatkläger), welcher sich ca. 15 Meter vor ihm auf dem Fussgängerstreifen die Fahrbahn von links nach rechts überquerte und sich auf seiner Fahrbahnhälfte befand.