Redaktionelle Vorbemerkungen: Der Angeschuldigte A. wurde oberinstanzlich schuldig erklärt der fahrlässigen Körperverletzung und deswegen verurteilt zu einer bedingten Geldstrafe von 12 Tagessätzen zu Fr. 110.00 (Probezeit 2 Jahre) sowie einer Verbindungsbusse von Fr. 330.00. Auszug aus den Erwägungen: (...) II. SACHVERHALT UND BEWEISWÜRDIGUNG (...) 6. Beweisergebnis Die gesamtheitliche Würdigung dieser in Ziff. 2 - 5 vorerwähnten Beweismittel ergibt zum Unfallhergang nur ein in sich schlüssiges Gesamtbild, wovon beweismässig auszugehen ist: