Regeste Der Fahrzeugführer hat Fussgängern das Überqueren des Fussgängerstreifens in angemessener Weise zu ermöglichen. Gelingt es einem Fahrzeugführer wegen Unaufmerksamkeit nur mittels starker Bremsung, knapp vor dem Streifen anzuhalten, so verletzt er die Verkehrsregeln, wenn dadurch der Fussgänger auf dem Streifen erschreckt und zur Flucht veranlasst wird. Dafür ist nicht erforderlich, dass der Fussgänger angefahren oder touchiert wird (E. III. 3.1).