Davon sind die Kosten für die Steuern sowie die Krankenkasse abzuziehen. Gemäss Praxis wird ein Pauschalabzug zwischen 20-30% gewährt (vgl. VBR-Richtlinien, Anhang I / Berechnung des Tagessatzes). Das Ehepaar bezahlt Steuern in der Höhe von rund 20% seines Nettoeinkommens (Fr. 20'000.00 im Verhältnis zu rund Fr. 100'000.00). Die Kammer erachtet deshalb einen Abzug von 25% (Fr. 950.00) als angemessen.