Die Berner Praxis sieht bei der Bemessung der Tagessätze einen pauschalen Ehepart- ner-Abzug von 15% vor (VBR-Richtlinien, Anhang I / Berechnung des Tagessatzes). 5 Dabei wird offensichtlich nicht unterschieden, ob Kinder im Haushalt leben oder nicht. Es ist jedoch klar, dass dem Ehepaar und somit dem Hausgatten mehr verbleibt, wenn keine Kinder Unterstützung beanspruchen.