Da das Einkommen des Jahres 2006 (ca. Fr. 114'000.00) am Zuverlässigsten dokumentiert ist, ist nach Ansicht der Kammer auf dieses abzustellen. Vom steuerbaren Ertrag sind allerdings die Beiträge an die 2. Säule von rund Fr. 12'000.00 (vgl. pag. 51) abzuziehen, um eine Gleichbehandlung mit unselbstständig Erwerbenden zu erreichen, bei welchen Beiträge an die Pensionskasse im Nettoeinkommen nicht erscheinen. Auszugehen ist somit von einem ungefähren Nettoeinkommen des Ehemannes von Fr. 102'000.00, d.h. monatlich Fr. 8'500.00. c) Anzurechnender Prozentsatz