Die Steuerberechnung der Ehegatten für das Jahr 2007 (pag. 49) weist ein steuerbares Einkommen von Fr. 93'200.00 (Kanton) resp. Fr. 101'200.00 (Bund) und kein Vermögen aus. Das steuerbare Einkommen des Ehepaares hat sich im Jahr 2007 gegenüber 2006 um rund Fr. 7'000.00 erhöht. Auf eine Verdiensterhöhung der Ehefrau kann die Erhöhung nicht zurück zu führen sein, weil diese ihren (noch) wenig einträglichen Kosmetiksalon erst am 13. September 2007 eröffnete. Der Zuwachs ist somit entweder auf ein Mehrverdienst des Ehemannes zurückzuführen, oder aber auf geringere steuerrechtliche Abzugsmöglichkeiten.