Der Steuerabrechnung der Ehegatten für das Jahr 2006 (pag. 50) kann für die Ehefrau ein Nettoeinkommen von Fr. 19'000.00 und für den Ehemann ein steuerbarer Erfolg von knapp Fr. 114'000.00 entnommen werden. Unter den allgemeinen Abzügen figurieren die zur Bestimmung des steuerbaren Erfolges noch nicht abgezogenen Beiträge des Ehemannes an seine zweite Säule in der Höhe von Fr. 11'736.00, d.h. rund Fr. 12'000.00 (pag. 51). Unter den persönlichen Abzügen finden sich ein halber Kinderabzug