Dieser leistet der Angeschuldigten die Unterstützung wohl nicht hauptsächlich in Geld, sondern v.a. in Naturalien (Haus, Infrastruktur, Auto, Nahrung, Ferien, etc.). Den Gegenwert dieser Naturalleistungen muss sich die Angeschuldigte gemäss den obigen Ausführungen (Erw. Ziff. 4.1) anrechnen lassen. Wie oben erwähnt, wird dieser Wert geschätzt und in einem Prozentsatz des Einkommens des Ehemannes ausgedrückt.