Die zweite entspricht dem Vorgehen in der Praxis und ist nach Ansicht der Kammer zulässig, nachdem das Einkommen bei mittleren Vermögensverhältnissen zuverlässige Rückschlüsse auf den Lebensstandard erlaubt, weil es in der Regel vollumfänglich konsumiert wird. Im Gegensatz zur Anwendung von Pauschalen ist die Abklärung des Einzelfalles viel aufwändiger und würde auch nicht notwendigerweise zu gerechteren Resultaten führen.