Lediglich auf den Beitrag zur freien Verfügung gemäss Art. 164 ZGB abzustellen, sei angesichts der mit der Geldstrafenbemessung verbundenen Lebensstandarderfassung nicht mehr angebracht. Die Schätzung des Geldwertes von Naturalleistungen kann auf zwei Arten geschehen. Entweder wird geprüft, welches der Bedarf der Angeschuldigten im konkreten Fall ist, oder aber es wird pauschal auf das Einkommen des Ehemannes abgestellt und der Ehe-