Bei diesem sind alle ersichtlichen, direkt auf die Ware umlegbaren Aufwandposten zur berücksichtigen, aber nur diese: z.B. der Einstandspreis, die Kosten für das Verpackungsmaterial, allenfalls noch die Transportkosten, die direkt mit der konkreten Ware anfielen u.ä. Löhne gehören nicht dazu, umso mehr, wenn, wie hier, die Angestellten im Unternehmen noch andere Aufgaben hatten und selber (bewusst) vom strafbaren Tun profitierten. Dasselbe gilt nun aber auch für Miete und Strom, denn diese Posten waren nicht variabel, d.h. es handelte sich bei ihnen um von der Menge des verkauften Stoffes angefallene unabhängige Fixkosten.