ebenso www.wirtschaftlexikon24.net). Nettoerlös wäre so gesehen praktisch gleichbedeutend mit Umsatz, jedenfalls meint der Begriff nicht „Gewinn“. In der juristischen Literatur ist neben dem Begriff Nettoerlös auch noch von Nettogewinn die Rede (FINGERHUTH/TSCHURR, a.a.O., N. 190 zu Art. 19 StGB), die Begriffe werden offenbar synonym gebraucht.