Im Übrigen wird in der Literatur und vom Bundesgericht – ebenfalls von der Vorinstanz – in diesem Zusammenhang regelmässig der Begriff „Nettoerlös“ gebraucht, womit offensichtlich das Ergebnis von Verkaufspreis minus Einstandspreis gemeint ist. Betriebswirtschaftlich ist diese Terminologie falsch, denn dort wird der Bruttoerlös dem Nettoerlös gegenübergestellt. Der Erlös bzw. Bruttoerlös ergibt sich aus verkaufter Menge mal Verkaufspreis und der Nettoerlös entsteht nach Abzug der Erlösminderungen (wie Gutschriften, Skonti, Rabatte) vom Bruttoerlös (Wikipedia, Artikel „Erlös im Rechnungswesen“; ebenso www.wirtschaftlexikon24.net).