PIETH (PIETH, Basler Kommentar, Strafrecht II, 2. Aufl., Basel 2007, N. 50 zu Art. 305bis StGB) verweist auch auf die Parallelformulierung in Art. 19 Ziff. 2 lit. c BetmG sowie den Vorschlag GRABER (GRABER, Geldwäscherei, Ein Kommentar von Art. 305bis und 305ter StGB, Diss. 1990, S. 153), die vom Bundesgericht gesetzten Grenzwerte auch für die Geldwäscherei zu übernehmen. Auch PIETH sagt aber nicht näher, wie dieser erhebliche Gewinn zu bestimmen sei. Er fügt bloss an, er halte diese Schwellenwerte mit Blick auf die Strafdrohung (Art. 305bis Ziff.