Erfasst ist die Zeit ab B. September 1999, wobei in der Zeit vom 27. September 1999 bis 29. November 1999 — also in einem Zeitraum von zwei Monaten — mit wenigen Ausnahmen meistens mehrmals täglich telefonische Kontakte stattfanden. Durch die Telefonüberwachung erfasst worden sind insgesamt 280 Kontakte mit den Zielpersonen (pag. 787 und 815), wovon 217 Kontakte mit C betrafen (vgl. Vorhalt in pag. 845). Die polizeiliche Bemerkung zu diesen Kontakten, wonach es inhaltlich meistens um Taxifahrten gegangen sei (pag. 787 und 815), ist verwertbar, weil sich A dazu in der Hauptverhandlung geäussert hat, wobei er aussagte, es sei in 99 % der Gespräche um Taxifahrten gegangen (pag. 1855).