Er habe sie täglich, ca. fünf oder sechs Mal gefahren (pag. 965). In der gleichen Einvernahme sagte er, dass er damals sechs Tage pro Woche gearbeitet habe, an drei Tagen je elf und an drei weiteren Tagen je fünfzehn Stunden (pag. 965). Die Aussagen von A zur Häufigkeit der Taxifahrten korreliert auch mit der Telefonüberwachung, die nach dem Gesagten verwertbar ist, soweit es um Datum und Zeit der Kontakte mit den Zielpersonen — sog. Randdaten — geht. Erfasst ist die Zeit ab B. September 1999, wobei in der Zeit vom 27. September 1999 bis 29. November 1999 — also in einem Zeitraum von zwei Monaten — mit wenigen Ausnahmen meistens mehrmals täglich telefonische Kontakte stattfanden.