Im Ergebnis ist deshalb davon auszugehen, dass A gewusst hat, dass die Männer Geschäfte mit harten Drogen abwickeln und dass sie zur Ausübung dieses Geschäftes seine Dienste als Taxichauffeur in Anspruch nahmen. Was die Häufigkeit der Taxidienste betrifft, räumte der Angeschuldigte in der untersuchungsrichterlichen Einvernahme vom 13. Mai 2003 ein, dass die beiden Männer täglich bis zu sechs Mal in seinem Taxi fuhren (pag. 893). Als ihm diese Aussage in der untersuchungsrichterlichen Einvernahme vom 10. Mai 2005 vorgehalten wurde, sagte er, dass das stimme. Er habe sie täglich, ca. fünf oder sechs Mal gefahren (pag.