Klar ist auch, dass A zwar nicht von Anfang an vom Drogenhandel gewusst haben will (pag. 893), dass es aber in Anbetracht der gesamten Umstände (täglich bis zu sechs Fahrten; finanzielle Potenz der Männer) nicht lange gegangen sein kann, bis er es begriffen hat. Nicht erwiesen ist dagegen:  dass A noch besseres Wissen gehabt hätte in Bezug auf konkrete Geschäfte und verdealte Mengen;