Das ist in Anbetracht des Zeitablaufes bis zu einem gewissen Grad verständlich und hindert nicht, auf die diesbezüglich klaren Aussagen in der Voruntersuchung abzustellen. Er hat dort auch zugestanden, dass ihm einmal einer telefoniert und gesagt habe, er solle schnell kommen, weil viele Kunden warten würden (pag. 893). Diese Aussage korreliert mit dem Telefongespräch vom 28. September 1999, wo A auf die Aufforderung von C hin, er solle sich beeilen, da der Kunde warte, C zurechtwies: «Wie tuesch du schnurre am Telefon» (vgl. pag. 851). Klar ist auch, dass A zwar nicht von Anfang an vom Drogenhandel gewusst haben will (pag.