2 wonach vor der Genehmigung keine weiteren Ermittlungen getätigt werden dürfen, verletzt worden sei. Sachgericht ist in appellatorio nunmehr die 1. Strafkammer, die feststellt, dass der Mangel der Vorhalte vor erfolgter Genehmigung dadurch geheilt werden kann, dass die Vorhalte nach erfolgter Genehmigung nochmals gemacht werden. Damit werden auch die früheren Aussagen zu den Vorhalten verwertbar, weil allfällige Divergenzen in den Aussagen nicht die Verwertbarkeit tangieren, sondern eine Frage der Beweiswürdigung sind.