Wie bereits ausführlich dargelegt, hat der Angeschuldigte aktiv an der Papierbeschaffung mitgewirkt, indem er sich mehrmals bei der Botschaft Nigerias um die Beschaffung der für eine legale Ausreise erforderlichen Papiere bemüht hat (vgl. dazu oben Ziff. II 2). Da die nigerianische Botschaft dem Angeschuldigten trotz