So hat die dritte Verurteilung wegen illegalen Aufenthalts durch den Strafbefehlsrichter Basel-Stadt vom 1. Juni 2007 beim Angeschuldigten offenbar einen Gesinnungswandel ausgelöst, indem er noch im gleichen Monat bei der nigerianischen Botschaft einen Termin erhältlich gemacht und diesen sowie die weiteren von der nigerianischen Botschaft festgesetzten Interview-Termine auch eingehalten hat. Bei diesen Terminen ist ein anderer Zweck als die Beschaffung von Identitätspapieren kaum denkbar und ohne Kooperation seitens des Angeschuldigten wäre die Botschaft Nigerias wohl nicht bereit, dem Angeschuldigten immer weitere Termine zu geben.