• In Bezug auf die „Visitor’s Requests“ führt der Generalprokurator in seinem schriftlichen Parteivortrag vom 8. April 2008 (Ziff. 4, pag. 62 f.) aus, dass diese Dokumente der nigerianischen Botschaft einzig belegen würden, dass der Angeschuldigte dort an bestimmten Daten in den Jahren 2007 und 2008 vorgesprochen habe. Daraus sei jedoch nicht ersichtlich, warum und in welchem Zusammenhang die Vorsprachen erfolgt seien. Auch die „Behauptungen des obskuren Beratungsbüros Elio G. Baumann“ würden nicht bedeuten, dass es bei den fraglichen Terminen tatsächlich um die Beschaffung der Identitätspapiere gegangen sei.